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Aline Stang
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Lieferketten
14. November 2025

EU-Parlament beschließt Abschwächung des Lieferkettengesetzes

Die wichtigsten Änderungen, Vorteile für Unternehmen und Kritikpunkte im Überblick

Kein Gesetzentwurf der EU-Kommission erblickt unverändert das Licht der Welt: Durch die Einbindung von EU-Parlament und Rat kommt es immer wieder zu Änderungsvorschlägen. Dies ist nun auch nach langen Diskussionen im EU-Parlament für das Lieferkettengesetz geschehen: Das Parlament hat deutliche Abschwächungen vorgeschlagen. Nun geht es in die finalen Verhandlungen.

Welche Änderungen schlägt das EU-Parlament für das Lieferkettengesetz vor?

1. Neue Kriterien für betroffene Firmen

Zuletzt sollten Firmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Jahresumsatz dem Lieferkettengesetz unterliegen. Setzt sich der Vorschlag des EU-Parlaments durch, gelten neue Kriterien: Erst ab 5.000 Mitarbeitenden und ab 1,5 Milliarden Euro Umsatz greift das Gesetz für ein Unternehmen.

2. Deutlich weniger Unternehmen betroffen

Durch die neuen Kriterien sinkt die Zahl der betroffenen Unternehmen von circa 6.900 Firmen auf nur noch circa 1.600 Konzerne. Es werden also vor allem die Großen weiter streng kontrolliert.

3. Klimaschutzpläne: Nachweispflicht entfällt

Die lückenlose Dokumentation von Klimaschutzplänen entfällt ebenfalls ersatzlos, was Verbände für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz stark kritisieren.

Welche Vorteile haben die vorgeschlagenen Änderungen am Lieferkettengesetz der EU?

Die Vorteile für die Wirtschaft liegen auf der Hand: Deutlich weniger Bürokratie. Nicht nur, dass die Zahl der überhaupt vom Gesetz betroffenen Firmen deutlich sinkt. Zudem entfällt auch die Nachweispflicht für Klimaschutzpläne komplett.

Befürworter der Änderungen betonen besonders, dass der Mittelstand so von bürokratischem Aufwand entlastet und indirekt gefördert wird. Dem gegenüber steht jedoch die Praxis zahlreicher Großunternehmen, die Nachweispflichten vertraglich an Geschäftspartner weiterzureichen. Die Beweispflichten aus dem EU-Lieferkettengesetz können also auch ohne direkte EU-Verpflichtung auf kleinere Unternehmen zukommen, wenn sie Teil der Lieferkette eines größeren Konzerns sind.

Welche Kritik gibt es an den Änderungen am Lieferkettengesetz?

Die Kritik an den Änderungen kommt von zahlreichen Akteuren, wir fassen daher nur die wichtigsten Punkte kurz zusammen.

1. Mehrheit der Unternehmen nicht mehr betroffen

Durch die Neuregelung greift das Lieferkettengesetz, wenn es in dieser Form final verabschiedet wird, ausschließlich für Großkonzerne. Diese haben also eine höhere Bürokratielast als mittelständische oder kleine Unternehmen.

2. Klimaschutz wird vernachlässigt

Durch den Wegfall der Nachweispflicht für interne Klimaschutzpläne steht zu befürchten, dass die Bemühungen von Firmen um Klimaschutz an Fahrt verlieren oder gar vernachlässigt werden.

3. Und die Verbrauchenden?

Ob im Supermarkt oder beim Autokauf: Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass ihre Ware ohne Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltschäden produziert werden. Das ursprüngliche Lieferkettengesetz sollte hier Transparenz schaffen – durch die Abschwächungen bleibt es für die Käufer:innen schwierig einzuschätzen, ob ein Produkt fair und sicher produziert wurde.

Wie geht es weiter mit dem EU-Lieferkettengesetz?


Die gesamte Gesetzgebung der Europäischen Union ist auf maximale Kompromissfindung ausgerichtet und läuft normalerweise so ab:

  1. Die EU-Kommission schlägt ein neues Gesetz vor.
  1. EU-Rat und Parlament diskutieren es jeweils und schlagen Änderungen vor.
  1. Alle Änderungswünsche werden final zwischen Kommission, Parlament und Rat verhandelt.
  1. Falls keine Einigung erzielt wird, geht es in den Vermittlungsausschuss.

Das neue EU-Lieferkettengesetz hat gerade den zweiten Schritt genommen: Das EU-Parlament hat sich auf Änderungen geeinigt, und nun wird final verhandelt.

Es bleibt also spannend, was am Ende wirklich auf Unternehmen zukommt. Ein mögliches Inkrafttreten des neuen EU-Lieferkettengesetzes wird für den 1. Januar 2028 erwartet.

Eines ist jedoch klar: Der sichere und smarte Austausch von Zertifikaten und anderen nachweisen bleibt für Firmen jeder Größe unumgänglich. Wer seine Lieferantenkette nicht kennt und prüft, akzeptiert Risiken für das eigene Geschäft.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie dies in Ihrem Unternehmen 100% sicher umsetzen und dabei Aufwand sparen können, beraten wir Sie gerne!